Während der Arbeitszeit zum Arzt… …Krankenschein? freigestellt? bezahlt oder unbezahlt?

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Während der Arbeitszeit zum Arzt… …Krankenschein? freigestellt? bezahlt oder unbezahlt?

Weil es immer wieder mal gefragt wird: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf ich als Arzt nur ausstellen,

“wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können”

So steht es im Gesetz, genauer gesagt in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL)

Für einen Untersuchungstermin kann nicht einfach ein Krankenschein ausgestellt werden. Das steht in der AU-RL eindeutig unter § 3 Absatz 2. Die Frage, ob der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für den Besuch freizustellen hat, bezahlt oder unbezahlt, ist etwas komplizierter, (steht nicht in der AU-RL) und hängt teilweise von Arbeits- oder Tarifverträgen ab. Eine sehr ausführlich erläuterte Übersicht finden Sie bei impulse.de: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit/3539812.html

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